Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V. in Berlin

Ein
Kleingartenverein hat in der heutigen Zeit mit vielen Verträgen, Vereinbarungen
etc. (z.B. Anmietung von Veranstaltungsräumen für Vereinsfeste, Beauftragung
einer Gastronomie, ausstehende Mitgliederbeiträge - trotz Mahnungen -...) im
Rahmen seiner Vereinsgeschäfte zu tun. Hieraus können sich häufig
Rechtsstreitigkeiten ergeben, welche schnell vor einem Gericht landen können.
Hier kann dann ein Rechtsanwalt oder ein verlorener Prozess die Vereinskasse
stark belasten.
Um
dem zu entgehen bieten viele Versicherungsgesellschaften auch für Vereine
Rechtsschutzversicherungen an, mit dieser der Verein sich u.a. zu folgenden
Dingen absichern kann:
·
Schadenersatz – Rechtsschutz
·
Arbeits-Rechtsschutz
·
Sozialgerichts – Rechtsschutz
·
Straf-Rechtsschutz
·
Ordnungswidrigkeiten – Rechtsschutz
·
Disziplinar- und Standes – Rechtsschutz
Oft
besteht der Versicherungsschutz für den Kleingartenverein sowie deren
gesetzlichen Vertreter, Angestellte und Mitglieder, soweit diese im Rahmen der
Aufgaben tätig sind, die ihnen gemäß der Satzung des Kleingartenvereines
obliegen.
Zu
beachten ist jedoch, dass häufig erst drei Monate nach dem Abschlussdatum der
Versicherung, anfallende Rechtsstreitigkeiten unter den Versicherungsschutz
fallen. Ausgenommen davon ist Verteidigung in Bußgeld- und Strafsachen.