Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V. in Berlin willkommen auf den Webseiten der Gartenfachberatung
Definition des Begriffs „Kleingärtnerische
Nutzung“ erarbeitet und beschlossen durch den
Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V.
Inhaltliche Ausgestaltung der kleingärtnerischen Nutzung
„Im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung ist die
angepachtete Gartenfläche sowohl für den Obst– und Gemüseanbau als auch für
die sonstige gärtnerische Nutzung in all ihrer Vielfalt und zur Erholung zu
nutzen“.
Kriterien der nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung
als Teil kleingärtnerischer Nutzung im Sinne von § 1 des Unterpachtvertrages
sind Beetflächen, Obstbäume/Beerensträucher sowie Flächen, die ausschließlich
der Unterstützung dieser Bereiche dienen. Dabei muss der Obst– und Gemüseanbau
als Abgrenzung zu anderen Gartenformen dem Kleingarten das Gepräge geben und
mindestens ein Drittel der Gartenfläche betragen.
In diesem Sinne gehören:
· zu
den Beetflächen -
Ein– und mehrjährige Gemüsepflanzen und Feldfrüchte, Kräuter und
Erdbeeren, Sommerblumen
· zu
den Obstbäumen/Beerensträuchern -
Obstbäume, Beerensträucher, Rankgewächse sowie Nutzpflanzen für die
Tierwelt
· zu
den kleingärtnerischen Sonderflächen -
Gewächshäuser, Frühbeete, Kompostanlagen
