Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V. in Berlin
Für
Massenaufstiege von Kinderballons - z.B. anlässlich eines Kinderfestes
sollen mit Helium gefüllte und vielleicht mit einer Grußkarte versehende
Ballons gestartet werden - ist nach §16 a LuftVO die Einholung einer
Flugkontrollfreigabe bei der DFS Deutsche Flugsicherung erforderlich.
Mit einem Vorlauf von 8 Werktagen benötigt die DFS (vorzugsweise per Fax) folgende Informationen:
Für das Gebiet des Schöneberger-Südgelände - nahe Flughafen
Tempelhof - gilt, das bei einem Massenstart von 50 Ballons eine
entsprechende Flugkontrollfreigabe benötigt wird, so die Auskunft der DFS
Ansprechpartner Herr Heinicke Tel. 6951 25 03 Fax: 6951 36 45 -z .Zt
werden keine Gebühren für die
Flugkontrollfreigabe erhoben
Folgende Auflagen sind grundsätzlich zu beachten: