Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V. in Berlin

Was ist bei Veranstaltungen zu beachten ...

.... der Massenaufstieg von Kinderballons

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Für Massenaufstiege von Kinderballons - z.B. anlässlich eines Kinderfestes sollen mit Helium gefüllte und vielleicht mit einer Grußkarte versehende Ballons gestartet werden - ist nach §16 a LuftVO die Einholung einer Flugkontrollfreigabe bei der DFS Deutsche Flugsicherung erforderlich.

Mit einem Vorlauf von 8 Werktagen benötigt die DFS (vorzugsweise per Fax) folgende Informationen:

Für das Gebiet des Schöneberger-Südgelände - nahe Flughafen Tempelhof - gilt, das bei einem Massenstart von 50 Ballons eine entsprechende Flugkontrollfreigabe benötigt wird, so die Auskunft der DFS Ansprechpartner Herr Heinicke Tel. 6951 25 03  Fax: 6951 36 45 -z .Zt werden keine Gebühren für die Flugkontrollfreigabe erhoben

Folgende Auflagen sind grundsätzlich zu beachten:

  1. Die Ballons dürfen nicht gebündelt werden (sog. Ballontrauben)
  2. Zum Befüllen darf kein brennbares Gas benutzt werden
  3. Es dürfen keine harten Gegenstände (Holz, Plastik, Metall) an den Ballons befestigt werden