Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V. in Berlin
Leider
muss der Kleingärtner immer mit einem Einbruch in seiner Gartenlaube rechnen
und daher sollte er diese mit einer sog. Hausrats- bzw. Inhaltsversicherung
versehen. Bei der Hausrats oder auch Inhaltsversicherung ist zu beachten, dass
manche Versicherungsverträge eine Klausel enthalten, wonach das gesamte
Inventar der Gartenlaube dem Charakter eines Kleingartens entsprechen muss und
wertvolle Gegenstände nicht als gartenüblich bezeichnet werden und somit auch
oft nicht versichert sind. Dadurch werden meistens günstige Versicherungstarife
– Gruppenversicherungen - begründet. Wer diese Klausel nicht im
Versicherungsvertrag haben möchte sollte darauf hinweisen. Wichtig ist auch den
Neuwert zu versichern! Auch ist ggfs. auf besondere Bestimmungen (Klauseln) zur
Einbruchssicherung, zu Flüssiggasanlagen oder zur Aufbewahrung von Treibstoffen
(Benzin für den Rasenmäher) zuachten.
Als
Standart sollte versichert werden:
Zusätzlich
sollten auch Glasbruchversicherungen z.B. für Gewächshäuser
(Thermopanescheiben) abgeschlossen
werden.