Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V. in Berlin
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Merkblatt für Abwassersammelanlagen im Kleingarten erstellt vom Land Berlin und dem Landesverband der Gartenfreunde e.V. Berlin
- Merkblatt für Kleingartenanlagen im Wasserschutzgebiet
Gesetzliche Bestimmungen:
Auszugsweise aus den
Verwaltungsvorschriften über Dauerkleingärten
und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken:
(Vom 14.Nov. 2000)
§ 6
Entsorgungsanlagen
Außerhalb von Wasserschutzgebieten sind grundsätzlich Humustoiletten anzustreben. Sofern jedoch Abwässer und Fäkalien anfallen, und in Wasserschutzgebieten sind diese in vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBT) Anstalt des öffentlichen Rechts 10829 Berlin, Kolonnenstraße 30 L Telefon: (0 30) 78730-324 Telefax: (0 30) 78730-320 - zugelassenen und vom Verpächter genehmigten Abwassersammelgruben zu sammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Pächter hat die ordnungsgemäße Errichtung und Dichtheit der Gruben durch Sachverständige bestätigen zu lassen. Sachverständiger ist, wer von der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer anerkannt wurde oder wer Mitglied der Gütegemeinschaft Kanalbau ist oder vergleichbare Qualifikationen aufweist und diese durch externe Kontrollmaßnahmen sicherstellt. Die Dichtheitsnachweise sind beim Pächter für eine gegebenenfalls erforderliche Vorlage bei der Wasserbehörde zu sammeln. Die schadlose Beseitigung der Abwässer und Fäkalien ist auf Verlangen dem Verpächter nachzuweisen. Im Falle der Abfuhr darf diese nur mit geeigneten Fahrzeugen erfolgen. Für Schäden an Einrichtungen der Kleingartenanlage haftet der Pächter gegenüber dem Verpächter. Für Kleingärten in Wasserschutzgebieten gelten ergänzend die Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnungen und die Regelungen des Berliner Wassergesetzes.
Für die Errichtung von abflusslosen Abwassersammelgruben sind neben der Zustimmung
des Verpächters die gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen
einzuholen.
Diese
Bestimmungen finden sich auch in den §§ der Unterpachtverträgen wieder.
Daher ist anfallendes Abwasser in den
Kleingartenparzellen, die über Spültoiletten, Handwasch- und Spülbecken
oder/und Duschen in der Laube anfallen, entsprechend den Bestimmungen, über
sog. abflusslose Abwassersammeltanks aufzufangen und entsprechend den
Abwasserentsorgungsvorschriften zu entsorgen.
Der Einbau von
Abwassersammelbehälter ist - vor Baubeginn! - zustimmungspflichtig,
d.h. zuerst ist eine Zustimmung vom jeweiligen Bezirksverband (Verpächter)
und auch vom jeweiligen Bezirksamt (Grundstückseigentümer)
einzuholen. Die Beachtung der Vorschriften, insbesondere der BauO Berlin,
obliegt dem Bauherrn (Unterpächter). So darf u. a. nur zugelassenes
Material (z.B. Kanalrohr: PVC orange/rote Farbe) in bestimmten Durchmesser (DN
100) im Erdreich verwendet werden. Das Gefälle zur Abwassersammelgrube soll 1%
betragen. Die Mindestabstandsmaße zur
Laube, Parzellengrenze und Nachbarparzelle/laube auch deren etwaige Freisitze
(Terrasse) sind zu beachten.
In der Regel sind folgende Unterlagen (3-fach) anzufertigen:
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· Entsorgungsbescheinigung eines Abfuhrunternehmens*, wonach die ordnungsgemäße Grubenentleerung möglich ist. * siehe Gelbe Seiten |
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Musterzeichnung: Parzellengrundriss mit eingemaßten Baulichkeiten

Die Größe des Abwassersammelbehälters
richtet sich nach dem Bedarf des Kleingärtners, d.h. durchschnittlich
werden Behälter zwischen 3 bis 4 cbm gewählt, wobei die Beschaffungskosten abhängig
vom Material sind. So gibt es bereits zugelassene Abwassersammelbehälter 3,5
m3 ab 800 € und wenn sich mehrere Kleingärtner
zusammen tun, werden oft noch weitere Sonderkondition geboten. Im Preis nicht
enthalten sind die Erdarbeiten, d.h. ausheben der Grube für den Behälter,
sowie der Graben für den Abwasserkanal, diese Arbeiten kann der Kleingärtner
oft selbst erbringen. (Betrifft nur die Behälter mit einem max.
Durchmesser von 1,50 m, da ansonsten zusätzliche Absteifungen für die Grube nötig
werden!). Jedoch sollte man den Aushub nicht unterschätzen, denn für einen 3
cbm Behälter, fallen mindestens 4 cbm Aushub an und dieser muss i.
d. R. auch noch entsorgt werden! Wer die Möglichkeit hat einen Container in der
Nähe aufstellen zu lassen ist gut dran, wenn sogar die Möglichkeit besteht
entsprechende Technik wie z.B. einen Bagger einzusetzen, sollte diese über eine
Firma in Anspruch nehmen. Die Verlegearbeiten der Kanalrohre können auch in Eigenleistung erbracht
werden, dazu gibt es in den entsprechenden Baumärkten genügend
Informationsmaterial (z.B. MARLEY-Kanalrohre),
das gleiche gilt für die Installationen der Sanitärenanlagen. Jedenfalls lässt
sich hier eine Menge Geld sparen, natürlich nur wenn man sich vorher
entsprechend gut beraten lässt! Wer sich dieses selbst nicht zutraut, sollte
sich an eine entsprechende Fachfirma wenden, natürlich sind die Kosten dann
erheblich höher aber vielleicht kann man trotzdem mit der Firma
entsprechende Kostenmindernde Eigenleistungen vereinbaren. Jedoch ist hier
darauf zu achten, dass dabei etwaige Garantieansprüche nicht verloren gehen,
denn die Firma wird natürlich verständlicherweise entsprechendes nur auf von
ihr selbst durchgeführte Leistungen geben wollen. Die geforderte Prüfung über
die Dichtigkeit der Abwasseranlage ist von einer entsprechende Firma zu bestätigen,
hier fragt man am besten im jeweiligen Bezirksverband (Kol. Vorstand) nach, um
eine solche Firma benannt zu bekommen.
Nach Errichtung der Grube wird irgend wann die erste Entsorgung nötig, hier ist ein Preisvergleich sehr, sehr wichtig! Denn die Entsorgungskosten können sich erheblich von Firma zu Firma unterscheiden, auch sind oft die Fahrzeuge ungeeignet ( zu groß und zu schwer) um in das Kleingartengelände fahren zu können. Aufgepasst lt. Bestimmungen - siehe oben - haftet der Pächter für etwaige Schäden auf den Wegen oder/und Zäunen! Daher unbedingt vorher über den Bezirksverband abklären, welche Wege mit wie viel Last befahren werden dürfen - am besten schriftlich anfragen und bestätigen lassen - Wenn nicht die Möglichkeit besteht direkt an die Kleingartenparzelle mit dem Entsorgungsfahrzeug heran zu fahren, ist es wichtig bei der Entsorgungsfirma nachzufragen, bis wie viel Meter Abpumpschlauch im Entsorgungspreis enthalten sind und wie hoch die Kosten für eine etwaige zusätzliche Verlängerung des Schlauches sind.
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