Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V. in Berlin
In
den meisten Vereinen werden für Erledigungen oder für die Teilnahme an
Veranstaltungen jeglicher Art von den Funktionsträgern deren Privat-PKW
benutzt, das wären dann sog. „Dienstfahrten“ für den Verein. Im Fall eines
selbstverschuldeten Unfalls mit diesem PKW, würden die eigene Versicherung in
Anspruch genommen werden, mit dem sich daraus ergebenen Folgekosten
(Schadensfreiheitsrabatt).
Daher
ist es sinnvoll – um auch ggfs. Schadenersatzansprüche vom Verein abzuwenden
– dieses über eine Dienstfahrten-Kaskoversicherung absichern zu lassen. Sie
kommt u.a. bei folgenden Schäden auf:
Einem selbstverschuldeten Unfall mit oder ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer
Mut-
oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen
Beschädigungen
am PKW durch einen Fremden mit dessen „Fahrerflucht“
In
diesen Fällen wird der Schaden ersetzt, ohne dass eine Rückstufung im
Schadensfreiheitsrabatt der eigenen Kaskoversicherung erfolgt. Die
Haftpflichtversicherung des PKW-Halters muss aber grundsätzlich für
Haftpflichtschäden aufkommen.