Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V. in Berlin
Der Verein als Basis des organisierten
Kleingartenwesens
Für den Erhalt des Kleingartenwesens ist neben der Kenntnis
gesetzlicher und vertraglicher Bestimmungen zum Kleingartenrecht auch das Wissen
um das Vereinsrecht von großer Bedeutung. Die entscheidende Rolle im
Kleingartenwesen spielt der Verein. Starke Vereine und ein aktives Vereinsleben
sind eine wichtige Voraussetzung für den Fortbestand des Kleingartenwesens. Sie
sind die erste wichtige Säule der Sicherung der Kleingärten.
Der eingetragene Verein ist juristische Person und ausschließlich für seine
Angelegenheiten zuständig und eigenverantwortlich. In ihm als Gemeinschaft
Gleichgesinnter werden alle Mitgliederfragen entschieden. Daraus folgend fordert
dies, dass sich die Mitglieder ( und auch manche Vorstände ) noch besser
mit den Grundzügen des Vereinsrecht beschäftigen sollten..
Auf den folgenden Seiten möchten wir einen Ein- und Überblick zur
Rechtlichenstellung des Kleingärtners in seinem Kleingartenverein geben, um so
ggf. unnötige Meinungsverschiedenheiten, die sich in einem
Kleingartenverein (Satzung) ergeben können, vorzubeugen.
Folgende Themen werden angesprochen:
Anmerkung des Autors:
Für die inhaltliche Unterstützung der folgenden
Beiträge, die ich u.a. Auszugsweise aus dem
"Handbuch für den Sächsischen
Kleingärtnerverein" entnehmen durften, möchten ich mich recht herzlich
bei den Präsidenten Herrn Peter Paschke des Landesverband Sachsen der
Kleingärtner e.V. bedanken. Erhältlich ist das o.g. Handbuch über den beschriebenen
Landesverband Tel.: 0351 2683110
gez. Henry Dinter
1.Vorsitzender