Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V. in Berlin

Rechtsfragen zum Kleingartenverein

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Der Verein als Basis des organisierten Kleingartenwesens

Für den Erhalt des Kleingartenwesens ist neben der Kenntnis gesetzlicher und vertraglicher Bestimmungen zum Kleingartenrecht auch das Wissen um das Vereinsrecht von großer Bedeutung. Die entscheidende Rolle im Kleingartenwesen spielt der Verein. Starke Vereine und ein aktives Vereinsleben sind eine wichtige Voraussetzung für den Fortbestand des Kleingartenwesens. Sie sind die erste wichtige Säule der Sicherung der Kleingärten.
Der eingetragene Verein ist juristische Person und ausschließlich für seine Angelegenheiten zuständig und eigenverantwortlich. In ihm als Gemeinschaft Gleichgesinnter werden alle Mitgliederfragen entschieden. Daraus folgend fordert dies, dass sich die Mitglieder ( und auch manche Vorstände ) noch besser mit den Grundzügen des Vereinsrecht beschäftigen sollten..
Auf den folgenden Seiten möchten wir einen Ein- und Überblick zur Rechtlichenstellung des Kleingärtners in seinem Kleingartenverein geben, um so ggf. unnötige Meinungsverschiedenheiten, die sich  in einem Kleingartenverein (Satzung) ergeben können, vorzubeugen.
Folgende Themen werden angesprochen:

Anmerkung des Autors:
Für die inhaltliche Unterstützung der folgenden Beiträge, die ich u.a. Auszugsweise aus dem "Handbuch für den Sächsischen Kleingärtnerverein" entnehmen durften, möchten ich mich recht herzlich bei den Präsidenten Herrn Peter Paschke des Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V. bedanken. Erhältlich ist das o.g. Handbuch über den beschriebenen Landesverband Tel.: 0351 2683110
gez. Henry Dinter
           
1.Vorsitzender