Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V. in Berlin
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Anlage zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung am 6.11.2010 zu Top 3 Beschlussfassungen - Satzungsänderung
Liebe Gartenfreunde,
aufgrund u. a. geänderter gesetzlichen Regelungen bzw. Bestimmungen ist eine Änderung unserer Satzung erforderlich. Der Vorstand beantragt daher folgende Satzungsänderungen:
(Anmerkung: Geänderte Passagen bzw. Ergänzungen der §§ der Satzung sind kursiv/fett gedruckt)
§ 4.5 Die Mitglieder verpflichten sich:
a) die Zwecke des Vereins nach besten Kräften zu fördern;
b.1) Sämtliche
Pacht- und Beitragsbeiträge, die sich aus der Beitragsordnung
ergeben, an den Verein durch
und zwar am 15.02, am 15.03, am 15.04, und am 15.05 eines jeden Jahres oder in einer Rate am 15.Februar eines jeden Jahres
Für eine
entsprechende Deckung und Überprüfung der Bankverbindung bei
Fälligkeit wird vom Mitglied
b.2) Mitglieder
die sich dem Lastschriftverfahren nicht anschließen, haben die
entsprechende Pacht- und c) gefasste Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu befolgen;
d) die Vorschriften des
Bundeskleingartengesetzes und der Gartenordnung gemäß dem
Unterpachtvertrag e) an den Gemeinschaftsarbeiten zu beteiligen; f) keine Pflanzen- und
Bauschuttabfälle in die für den Hausmüll vorgesehene
Entsorgungscontainer g) den termingerechten Zugang zur
Kleingartenparzelle für die Wasserzählerkontrollablesung bzw. h) den Umweltschutz besonders zu fördern
§ 4.6 Vereinsstrafen
Bei Verstößen gegen die unter § 4.5 der Satzung genannten
Pflichten der Mitglieder, kann die Mitglieder-
1.
Einzelheiten des Beitragswesens regelt die Beitragsordnung, die die
Mitgliederversammlung per Beschluss
2. Zur Deckung außergewöhnlichen Finanzbedarfs außerhalb der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit kann die
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