Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V. in Berlin

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Anlage zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung am 6.11.2010

zu  Top 3 Beschlussfassungen  - Satzungsänderung

 

Liebe Gartenfreunde,

 

aufgrund u. a. geänderter gesetzlichen Regelungen bzw. Bestimmungen ist eine Änderung unserer Satzung erforderlich.

Der Vorstand beantragt daher  folgende Satzungsänderungen:

 

(Anmerkung: Geänderte Passagen  bzw. Ergänzungen der §§ der Satzung sind kursiv/fett gedruckt)

 

§ 4.5 Die Mitglieder verpflichten sich:

 

a) die Zwecke des Vereins nach besten Kräften zu fördern;

 

b.1) Sämtliche Pacht- und Beitragsbeiträge, die sich aus der Beitragsordnung ergeben, an den Verein durch   
       Lastschrifteinzug in vier Raten zu folgenden Terminen einziehen zu lassen:

 

und zwar am 15.02, am 15.03, am 15.04, und am 15.05 eines jeden Jahres

oder in einer Rate am 15.Februar eines jeden Jahres

 

       Für eine entsprechende Deckung und Überprüfung der Bankverbindung bei Fälligkeit wird vom Mitglied
       Sorge getragen.  Der Verein behält sich ausdrücklich im Fall der Nichteinlösung ( bei fehlender Deckung
       oder falscher Bankverbindung) die Geltendmachung der hierfür anfallenden Gebühren für Rücklastschrift
       vor.
 

b.2) Mitglieder die sich dem Lastschriftverfahren nicht anschließen, haben die entsprechende Pacht- und
       Beitragsrechnung in einer Rate bis spätestens zum 15.Februar eines jeden Jahres auf das entsprechende
       Konto des Vereins zu zahlen.
 

c) gefasste Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu befolgen;

d) die Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes und der Gartenordnung gemäß dem Unterpachtvertrag
    einzuhalten;

e)  an  den Gemeinschaftsarbeiten  zu beteiligen;

f) keine Pflanzen- und Bauschuttabfälle in die für den Hausmüll vorgesehene Entsorgungscontainer
    zu entsorgen;

g) den termingerechten Zugang zur Kleingartenparzelle für die Wasserzählerkontrollablesung bzw.
     Wasserzählerverplombung zu gewährleisten;
 

h) den Umweltschutz besonders zu fördern

 

§ 4.6 Vereinsstrafen

 

   Bei Verstößen gegen die unter § 4.5 der Satzung genannten Pflichten der Mitglieder, kann die Mitglieder-
   versammlung eine Vereinsstrafe in Form einer Geldbuße beschließen.

 

§ 6 Beitragsordnung

 

1. Einzelheiten des Beitragswesens regelt die Beitragsordnung, die die Mitgliederversammlung per Beschluss
    erlassen und ändern kann. Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Die Beitragsordnung regelt
    neben der Satzung Einzelheiten der Beitragsfestsetzung und -erhebung.

 

2. Zur Deckung außergewöhnlichen Finanzbedarfs außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit kann die
   Mitgliederversammlung auf Antrag die Erhebung von Umlagen beschließen. Umlagen können jährlich bis
   zu einer Höhe des zweifachen  Mitgliedsbeitrages I.  pro betreuter Kleingartenparzelle betragen. Umlagen
   bedürfen immer der Zustimmung der Mitgliederversammlung.