Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V. in Berlin
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Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 24.02.1996 -
zwischen dem im Kopf genannten Verein
nachfolgend "Verein" genannt
und
den
Unterpächtern
nachfolgend "Mitglied bzw. Pächter" genannt
1.
Der
o.g. Verein stellt seinen Mitgliedern zur Nutzung auf seiner Parzelle einen
geeichten
2.
Der
Wasserzähler wird nach Übergabe an das Mitglied und anschließender
Installation an die Wasserleitung, zwischen dieser verplombt. Die Plomben dürfen
von nicht autorisierten Personen weder gebrochen noch entfernt
werden. Jede Manipulation der Wasserzähler ist strikt untersagt. Über etwaige
Veränderungen an den Plomben ist der geschäftsführende Vorstand unverzüglich
zu informieren.
3.
Eine
Veränderung an den Wasseranschlüssen vor oder an dem Wasserzähler durch
Auswechselung, Entfernung, Reparatur etc. darf nur nach vorheriger Absprache mit
dem geschäftsführenden Vorstand erfolgen.
4.
Die
Wasserzähler werden nach vorheriger Ankündigung durch autorisierten Personen (
Wasserwart ) des Vereins abgelesen und verplombt. Das Mitglied hat für
ungehinderten Zugang zum Wasserzähler an diesem Termin zu sorgen.
5.
Im
Herbst jeden Jahres sind die Wasserzähler, nach der Ablesung und Entplombung
durch den Wasserwart, von diesem bzw. wenn möglich, von dem Mitglied
auszubauen. Das Mitglied hat sodann den Wasserzähler, bis zum Wiedereinbau im
folgenden Frühjahr, frostsicher zu lagern. Die Aus- und Einbautermine der
Wasserzähler werden in der üblichen Form bekannt gegeben. (i.d.R in
Mitgliederversammlungen oder/und Aushang)
6.
Verstöße
des Mitgliedes gegen die in den Punkten 1 bis 5 genannten Bestimmungen werden
7.
Das
Mitglied hat dem geschäftsführenden Vorstand oder dem Wasserwart jeder Zeit
Zugang zum Wasserzähler zu Kontrollzwecken zu ermöglichen.
Berlin , den
24.Februar
1996