Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V. in Berlin willkommen auf den Webseiten der Gartenfachberatung

Krankheiten und Schädlinge an den Pflanzen

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 Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) mit Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel

Wichtige Information, bitte gut durchlesen bevor es zu den weiteren Webseiten geht!

          Anwendung von Pflanzenschutzmittel

Indikationszulassung

Seit dem 1.7.2001 gilt die „Indikationszulassung“, das heißt, Pflanzenschutzmittel dürfen nur in den festgesetzten Anwendungsgebieten und Anwendungsbestimmungen eingesetzt werden. So dürfen viele Präparate zwar bei Zierpflanzen und Gemüsekulturen eingesetzt werden, nicht aber bei Baumobst. Dazu zählen Kupferpräparate, Polyram WG, Dimethoate wie Bi 58, Austriebsspritzmittel Oliocin oder Euparen MWG. So können Kupferpräparate z.B. gegen Rot- und Weißfleckenkrankheit bei Erdbeeren, aber nicht bei Kräuselkrankheit an Pfirsich oder Narren- oder Taschenkrankheit bei Pflaume eingesetzt werden. Einige Pflanzenschutzmittel dürfen überhaupt nicht mehr im Haus- und Kleingarten angewendet werden, wie z.B. Pirimor, Dithane Ultra oder Bulldock. Für zahlreiche Krankheiten und Schädlinge gibt es somit keine chemischen Bekämpfungsmöglichkeiten mehr. Betroffen sind z.B. Kräuselkrankheit bei Pfirsich, Narren- oder Taschenkrankheit bei Pflaume, Birnengitterrost sowie zahlreiche Schädlinge (Kirschfruchtfliege, Pflaumenwickler, Blutläuse, Gespinstmotten).

Ferner gilt, das nur noch Mittel im Kleingarten zur Anwendung kommen dürfen die den Hinweis - siehe Verpackung - haben:

Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig !

Da sich z.Zt. fast monatlich, die Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln, die für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen sind ändert, empfiehlt es sich im Verzeichnis der biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft sich entsprechend zu informieren:

 Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) mit Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel

Bevor es im Kleingarten zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln kommt, ist der Kleingärtner  verpflichtet ( Berliner-Unterpachtvertrag siehe §§ Gartenordnung) sich vorab, entsprechende Informationen (Beratung) zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels, entweder vom Pflanzenschutzamt oder auch vom Gartenfachberater (mit Sachkundenachweis) der Kleingartenanlage oder des Bezirksverbandes, einzuholen! Befinden sich Bienenstände im Umkreis von 60 m des Kleingartens, ist - sofern dass zur Anwendung kommende Pflanzenschutzmittel bienengefährlich ist (siehe dazu Bienenschutzverordnung) - der Imker zu informieren und dessen Zustimmung einzuholen, wenn das bienengefährliche Pflanzenschutzmittel während des Bienenfluges zur Anwendung kommt, ohne Zustimmung darf das bienengefährliche Pflanzenschutzmittel nur nach Beendigung des täglichen Bienenflugs in der Zeit von Sonnenuntergang bis 23°° Uhr zur Anwendung kommen! Es ist grundsätzlich darauf zu achten, dass bienengefährliche Pflanzenschutzmittel nicht auf blühende Pflanzen - dazu zählen auch sog. Unkräuter - aufgebracht werden, das gleiche gilt aber auch für nicht blühende Pflanzen die von Blattläusen befallen sind und durch die sog. Honigtauabsonderung der Läuse von Bienen beflogen wird. Ob und wo sich Bienenstände   und deren Imker in der Kleingartenanlage befinden ist bei der Gartenfachberatung, Vorstand oder dem
Bezirksverband zu erfragen. Grundsätzlich sollten nicht bienengefährliche Pflanzenschutzmittel bevorzugt werden! 

Abschließend sei noch einmal daran erinnert, dass in Berlin die Anwendung von Herbiziden (Unkrautvernichtern) im Haus- und Kleingarten nach wie vor verboten ist. Dies betrifft auch die Anwendung von Moosvernichtern und Rasendüngern mit Unkraut- oder Moosvernichtern. - Auch wenn sie hier und dort in den Garten-Centern verkauft werden -

Für die sachgerechte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gilt:

Unbedingt die beigefügte Gebrauchsanleitung lesen und hier die Auflagen bzw. Verbote ggf. zum Bienenschutz - siehe oben - aber auch zum Wasserschutz* beachten, ferner sind die Hinweise zum Anwendungszeitpunkt, zum Mittelaufwand, zum Anwenderschutz und zum Anwendungsverfahren zu beachten.

 

* Besondere Vorsicht ist an offenen Gewässern zu beachten, zu diesen Gewässern gehören gerade im Kleingartengelände oft Gartenteiche aber auch die Regenwassersammeltonnen!

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