Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V. in Berlin willkommen auf den Webseiten der Gartenfachberatung

Bienenschutz
Sowohl Honigbienen als auch viele Arten von Wildbienen gehören zu den wichtigsten und nützlichsten Tierarten, die wir kennen.
Bekannt sind z.B.:
- ihr Sammeltrieb für Blütennektar und Pollen, der zur Produktion von Honig und Wachs führt;
- ihre unersetzbare Rolle bei der Befruchtung vieler Obst- und Futterpflanzenarten
Bienengefährdung besteht z.B. besteht z.B.
> bei Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die die BBA* mit der Auflage zugelassen hat, sie als ~ bienengefährlich ~ zu kennzeichnen;
> insbesondere bei Behandlung blühender Pflanzen aller Art (blühende Kulturpflanzen und Unkräuter im Bestand) außer Hopfen und Kartoffeln, deren Blüten nicht von Bienen angeflogen werden;
> bei Behandlung von Pflanzen, an denen der von Blattläusen ausgeschiedene ~ Honigtau ~ erkennbar auftritt, der von Bienen gesammelt wird;
*BBA= Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft
Der Gesetzgeber hat deshalb die Honigbiene unter besonderen Schutz gestellt und eine ~ Verordnung zum Schutz von Bienen vor Gefahren durch Pflanzenschutzmittel (Bienenschutzverordnung) ~ erlassen. Bei der Kennzeichnung von Pflanzenschutzmittel werden hinsichtlich deren Bienengefährlichkeit folgende Kennbuchstaben verwendet:
Vorsorgender Bienenschutz1. Blühende Bestände nur bei wirklich akutem Bedarf behandeln. - Schadschwelle beachten -
2. Bei blühenden Pflanzen im Bestand oder bei Blattlausausscheidung (Honigtaubildung) ausnahmslos nur bienenungefährliche Mittel verwenden.
3. Wenn Spritzung blühender Bestände notwendig, dann möglichst gegen Abend bei abnehmendem oder beendetem Bienenflug ausbringen.
4. Bei Spritzsmaßnahmen mit bienengefährlichen Mitteln darf keinerlei Abtrift aus der Behandlungsfläche heraus auf - blühende Nachbarkulturen, - auf Feldraine mit blühenden Pflanzen erfolgen.
5. Vertrauensvollen Kontakt mit den Imkern suchen.
6. Im Kleingartenbereich grundsätzlich bienenungefährliche Präparate bevorzugen.