Kleingartenkolonie
Grüne Aue e.V. in Berlin
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Anlage in PDF Format:
Formblätter für das Lastschriftverfahren
Stand:
November 2011
I. Beiträge zum Bezirksverband
der Kleingärtner Schöneberg Friedenau e.V.
- Pachtbeiträge
0,3571 €/m²
- Öffentliche
Lasten
0,1420 €/m²
-
Müllentsorgungskosten
17,63 €/Parz.
- Versicherungen
2,71 €/Parz.
- Mitgliedsbeitrag
zum Bezirksverband
26,40 €/Parz.
- Mitgliedsbeitrag
zum Landesverband (incl. Bezug der Verbandszeitschrift
„Gartenfreund“)
21,00 €/Parz.
-
Umlage gemäß §5.4
der Satzung des o. g. Bezirksverbandes
0,00 €/Parz.
Anmerkung: Die genaue Höhe der Beiträge ergeben
sich nach Rechnungsstellung durch den genannten Bezirksverband
voraussichtlich im Dezember eines Jahres.
II. Beiträge für die BWB Trink-
und Abwasser
- Trinkwassertarif
lt. BWB für 2011
2,169 €/m³
zzgl. Grundpreis für Wasserzähler (QN 40) für 168
Parzellen
11,16 €/Parz.
zzgl. Grundpreis für Wasserzähler (QN 60) für
42
Parzellen (Feuerwehrleitung) 11,44 €/Parz.
zzgl. Ablesegebühr der BWB
(nur Feuerwehrleitung ) 0,04 €/Parz.
- Fäkalwasserentgeldtarif
2011
lt. BWB
9 % vom
Trinkwasserverbrauch
2,099 €/m³
- Verwaltungsgebühren
und Rücklage für Wasserzähler
6,00 €/Parz.
Anmerkung: Die genaue Höhe der Beiträge unter
Punkt 1. + 2. ergeben sich nach Rechnungsstellung durch die Berliner
Wasserbetriebe
voraussichtlich
im Januar
eines Jahres.
III. Beiträge für den Verein
- Mitgliedsbeitrag
I.
32,00 €/Parz.
- Mitgliedsbeitrag
II. (sofern zusätzlich ein(e) Unterpächter(in) und Ehegatte(in)
Mitglied wird
10,00 €/Parz.
- Aufnahmegebühr (einmalig)
62,00
€/Parz.
- Veranstaltungsbeitrag
10,00 €/Parz.
- Versicherungsbeiträge
2,70 €/Parz.
-
Umlagen gemäß
§ 6.2 der Satzung
z. Zt. keine Erhebung
64,00
€/Parz.
- Verwaltungsgebühren
„nur für Mitglieder der Stromgemeinschaft“
0,50
€/Parz.
IV.
Strafgebühren gem. §4.6 der Satzung
-
Strafgebühr für die Nichtteilnahme an den Gemeinschaftsarbeiten
(mindestens 5 Stunden)
50,00 €/Parz
-
Strafgebühr , wenn ein termingerechter Zugang zur Parzelle für eine
Wasserzählerkontrollablesung/Verplombung nicht möglich war
10,00 €/Parz.
-
Strafgebühr wenn Pflanzen- und Bauschuttabfälle in die für den Hausmüll
vorgesehen Entsorgungscontainer entsorgen
wurden 300,00 €