Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V. in Berlin willkommen auf den Webseiten der Gartenfachberatung

Baumschutzverordnung

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Die  Gartenfachberatung informiert:

 

Bei den Nadelbäumen ist nur noch die Waldkiefer (auch "Gemeine Kiefer" genannt) geschützt. Für alle anderen Nadelbaumarten ist der Schutzstatus entfallen. Laubbäume und die Obstbaumarten Walnuß und Türkischer Baumhasel sind weiterhin geschützt. Bei allen Arten beginnt der Schutzstatus jetzt erst ab einem Stammumfang von 80 cm (bisher 60 cm), gemessen in 1,30m über dem Erdboden. Neu ist auch, dass Äste bis zu einem Astumfang von 15cm ohne Genehmigung dann fachgerecht entfernt werden dürfen, wenn dies aus bestimmten Gründen - wie z.B. zur Verhinderung von Dach- oder Fassadenschäden erforderlich - ist. Diese neuen Regelungen machen eine Vielzahl von zeitaufwändigen, gebührenpflichtigen Genehmigungsverfahren entbehrlich.
Hier download pdf-Dateien:

Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin